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Um zu klären, dass für Ihr neues Geschäftsmodell im Finanzsektor eine Erlaubnis notwendig ist, beantragen Sie eine Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können bei der Bafin feststellen lassen, dass Ihr Geschäft erlaubnispflichtig ist.
Die Erlaubnispflicht gilt für die meisten Geschäfte im Finanzsektor. Sie dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Bundesanstalt entscheidet auf Antrag, dass ein Unternehmen den Aufsichtsvorschriften unterliegt.
Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:
- Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
- Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft.
- Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen.
- Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) reguliert die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.
- Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) reguliert den Zweitmarkt für notleidende Kredite.
Teaser
Um zu klären, dass für Ihr neues Geschäftsmodell im Finanzsektor eine Erlaubnis notwendig ist, beantragen Sie eine Prüfung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht stellen Sie formlos schriftlich oder per E-Mail.
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die Bafin.
- Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.
Für Anfragen, die Fintech-Geschäftsmodelle betreffen, können Sie auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der Bafin nutzen.
Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.
Voraussetzungen
- Sie möchten ein neues Geschäftsmodell im Finanzsektor auf den Markt bringen.
- Es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, dass Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.
- Sie möchten eine Feststellung, dass Ihr Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
- Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
- Werbematerialien
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Mitteilung mit folgenden Angaben:
- Art und Form des Geschäftsmodells
- Geschäftsadresse des Unternehmens
- Name und Anschrift der oder des Anfragenden
- Beziehung der oder des Anfragenden zum Unternehmen
Welche Gebühren fallen an?
Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch den Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) alle relevanten Informationen vorliegen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht für Ihr neues Geschäftsmodell.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Banken und Finanzdienstleistern auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
- Merkblatt mit detaillierten Informationen über den Inhalt des Erlaubnisantrags und zu den vorzulegenden Unterlagen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)